Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Bestellungen und Leistungen. Die Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen, werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Änderungen der Personenanzahl können max. 10 Werktage vor Veranstaltung berücksichtigt werden, wenn nicht anders vereinbart. Die daraus eventuell resultierenden Mehrkosten stellen wir dem Kunden in Rechnung.

2. Bestellung

Die definitive Cateringauswahl für das Speisen- und Getränkeangebot muss bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Sollte keine Auswahl von Kundenseite erfolgen, plant die Hamburger Catering Kontor by Maak GmbH automatisch mit dem Cateringangebot aus dem letzten Angebot. Eine Änderung der Speisen- und Getränkezusammenstellung im Zeitfenster weniger als 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn ist mit zusätzlichen Kosten für den Auftraggeber entsprechend des tatsächlichen Aufwandes, jedoch von mindesten € 5,00 pro Person zzgl. MwSt. verbunden. Bei kurzfristiger Erhöhung der Personenzahl oder kurzfristig gebuchten Zusatzleistungen ab 5 Werktage vor Veranstaltung berechnen wir einen Aufpreis von € 5,00 pro Person auf die gebuchte Cateringpauschale sowie 30 % Aufpreis bei Technik- und Personalanforderungen.

3. Stornierung

Der Kunde ist außerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen zur Stornierung des Vertrages berechtigt:

a. Im Falle einer kompletten Stornierung des Vertrages durch den Kunden schuldet der Kunde eine Vergütung in Höhe folgender Prozentsätze der vertraglichen Vergütung bei Kosten für Arrangements (Tagungen, Wochenendprogrammen, Tages- und Abendprogramm sowie Pauschalen mit pro Personen Preisen), die Bereitstellung des Veranstaltungsortes (bei Raummieten), Transportmittelreservierungen, Künstlervermittlungsgeschäfte, Sonstiges:

Bei Stornierung nach Versendung der Buchungsbestätigung durch uns wenigstens 15 % der vereinbarten Vergütung

  • Bei Stornierung bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % der vereinbarten Vergütung
  • Bei Stornierung bis 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % der vereinbarten Vergütung
  • Bei Stornierung bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % der vereinbarten Vergütung
  • Bei Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der vereinbarten Vergütung
  • Bei Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % der vereinbarten Vergütung
  • Bei Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % der vereinbarten Vergütung
  • Bei noch kurzfristiger Stornierung 100 % der vereinbarten Vergütung

b. Im Falle der Stornierung ausschließlich von Leistungen wie Bewirtung sowie Catering, ohne dass Veranstaltungsräume Gegenstand der vereinbarten Leistung sind, schuldet der Kunde eine Vergütung in Höhe der folgenden Prozentsätze:

Bei Stornierung nach versenden der Buchungsbestätigung 30 % der vereinbarten Vergütung

  • Bis 60 Tage vor Veranstaltung 60 % der vereinbarten Vergütung
  • Bis 30 Tage vor Veranstaltung 75 % der vereinbarten Vergütung
  • Bis 15 Tage vor Veranstaltung 90 % der vereinbarten Vergütung
  • Bei noch kurzfristiger Stornierung 100 % der vereinbarten Vergütung

c. Grundlage für die Berechnung der Stornierungskosten ist jeweils die vereinbarte Teilnehmerzahl in der Auftragsbestätigung. Eine Reduzierung kann einmalig bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bis maximal 10 % der vereinbarten Teilnehmerzahl kostenfrei vorgenommen werden.

Eine Stornierung des Vertrages muss immer schriftlich oder per Telefax erklärt werden, deren Erhalt von uns bestätigt werden muss. Die Stornierung kann auch schriftlich mittels Einschreiben ausgesprochen werden. Das Datum des Empfanges der Erklärung durch uns gilt als Datum der Stornierung 

3.1
Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, bereits angefallene Kosten ebenfalls in Rechnung zu stellen.

3.2
Die Ausfallhonorare können bei Terminverschiebung gegebenenfalls verrechnet werden; erforderlich hierzu ist eine gesonderte Vereinbarung.

4. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Epidemien, die eine Erbringung unserer Leistungen wesentlich erschweren (z.B. Lieferengpässe bei unseren Erfüllungsgehilfen) oder unmöglich machen sowie die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden, berechtigen uns, die Erfüllung unserer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben und / oder den Umfang unserer Leistungen entsprechend anzupassen, oder, soweit eine weitere Erfüllung dauerhaft ausgeschlossen ist und / oder der Kunde diese ablehnt, von der Leistungserbringung vollumfänglich Abstand zu nehmen. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen wir mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen.

5. Haftung

5.1
Wir haften nach diesem Vertrag nur für solche Schäden, die auf eine schuldhafte Verletzung unserer wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) aus diesem Vertrag zurückzuführen sind, oder für die uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt oder aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie wesentliche Nebenpflichten, deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährden können. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Bei einer nur fahrlässigen Verletzung von Kardinalspflichten wird die Haftung auf vorhersehbare Schäden beschränkt.

5.2
Für Schäden, die durch uns vor Ort entstehen, haften wir bis zu einer maximalen Gesamtsumme von € 5.000,00.

5.3
Wir weisen darauf hin, dass während des komplexen Warenflusses der Lebensmittelherstellung (Ernte, Transport, Lagerung, Produktion, Verpackung ) trotz größtmöglicher Sorgfalt die Möglichkeit einer Kreuzkontamination und Produktübertragung generell nicht ausgeschlossen werden kann. Es ist uns daher nicht möglich, eine Garantie über die vollständige Abwesenheit von möglichen Allergenen zu geben.

6. Mängelrüge

Etwaige Beanstandungen sind durch den Kunden unverzüglich vor Ort bei Anlieferung anzuzeigen. Das Recht zur Wahl auf Wandlung oder Nachbesserung behalten wir uns vor.

7. Ausstattungszubehör

Etwaiges dem Kunden überlassenes Inventar, sowie durch uns organisierte Leihgegenstände sind am Tag nach der Veranstaltung zurückzugeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Beschädigtes oder fehlendes Inventar stellen wir dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung.

8. Zahlungsbedingungen

Wurde die vertragliche vereinbarte Anzahlung nicht spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn vom Kunden geleistet, können wir die Leistungserbringung verweigern. Hierdurch ist der Kunde nicht von der Zahlungspflicht entbunden.

8.1
Zahlungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Vertragserfüllung und Rechnungslegung zu leisten.

8.2
Ab € 1.500,00 Auftragswert ist der Kunde verpflichtet, 50 % des Auftragswertes nach Erteilung des Auftrages zu zahlen. Für die restlichen 50 % des Auftragswertes gilt Ziffer 8.1.

8.3
Zahlungen sind ohne Abzug in bar oder per Überweisung zu leisten.

8.4
Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Konditionen für Überziehungskredite zu berechnen.

8.5
Es gelten die jeweils aktuellen Preise in unserer Preisliste. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

9. Lieferbedingungen

9.1
Für die Anlieferung berechnen wir Ihnen innerhalb eines Radius von 5 km von unserem Hause entfernt, mindestens € 39,50 – unabhängig vom Bestellwert. Für Entfernungen darüber hinaus fallen Logistik- und Anlieferkosten dem jeweiligen Aufwand entsprechend an. Ein entsprechendes Angebot erstellen wir Ihnen.

9.2
Wir behalten uns vor, durch erschwerte Aufbaubedingungen entstehende Kosten gesondert zu berechnen.

9.3
Es muss bei Lieferungen mit einer Zeitverschiebung bis ca. 30 Minuten gerechnet werden.

10.  Mindestbestellwert

Ein Mindestbestellwert von € 500,00 für Speisen, Getränke und / oder Ausstattung gilt als vereinbart.

11. Schlussbestimmungen

11.1
Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel.

11.2
Sofern und soweit möglich wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit unserem Vertragsverhältnis ergeben, die Stadt Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.

11.3
Sollten Bestimmungen unseres Vertrages oder eine künftig in diese aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke sind wir als Vertragspartner verpflichtet, eine angemessene Regelung zu finden, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was wir gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern wir bei Abschluss des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht.

Rufen Sie uns gleich an 040. 570 14 37 40 oder schicken Sie uns eine Email an info(at)cateringkontor.de